Feuerbestattung
Unter Feuerbestattung (auch Kremation, früher Leichenverbrennung) versteht man die Verbrennung eines Verstorbenen, heute in westlichen Ländern meist in einem Krematorium durchgeführt. Anschließend erfolgt heute die Beisetzung der Asche gewöhnlich in einer Urne.
Frühgeschichte
Die Verbrennung des Körpers eines Verstorbenen ist in vielen Kulturen bekannt und gebräuchlich. Der Umgang mit der Asche war dabei unterschiedlich: Sie wurde verstreut - an Land oder auch in einem Gewässer - oder aufbewahrt - in einer Urne, einer Vase oder in einem Krug. Das Urnengrab ist in Mitteleuropa eine Erscheinung der Bronzezeit, die sich mit der Urnenfelder-Kultur zwischen 1250 und 750 v. Chr. weit verbreitet. Dies markiert aber nicht den Übergang von der Körper- zur Brand- oder Feuerbestattung. Leichenbrand wurde bereits im Neolithikum aufgesammelt und ggf. mit Beigaben im Brandgrab (Leichenbrandlager bzw. Schüttung) deponiert. Von den Trägern der Schönfelder-Kultur wurde die Asche erstmals in oft besonders gestalteten Urnen (z.B. Gesichtsurnen) auf regelrechten Friedhöfen (Urnenfeldern) in die Erde verbracht. Jungbronzezeitlich schützen kleine Steinkisten (Dohren, Landkrs. Harburg) die Urnen.
Christentum
Im Christentum wurde die Feuerbestattung jahrhundertelang abgelehnt. Der Grund ist in einem engen, wörtlichen Verständnis der Auferstehung der Toten zu suchen. Wenn der Körper des Verstorbenen bei der Auferstehung von Gott wieder zum Leben erweckt würde, bedeutete es eine Missachtung Gottes, den Körper durch Feuer zu zerstören. Demgegenüber orientiert sich die christliche Erdbestattung an der Grablegung Jesu Christi.
Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts wurde von Freidenkern die Feuerbestattung gezielt propagiert, häufig in bewusster Abgrenzung zur christlichen Bestattungskultur. Dies führte 1905 zur Gründung des Verbandes "Freidenker für Feuerbestattung".
Nach anfänglicher Duldung der Feuerbestattung durch die römisch-katholische Kirche verbot der Heilige Stuhl (Papst Leo XIII.) am 19. Mai 1886 diese sowie die Zugehörigkeit zu Feuerbestattungsvereinen, weil die Feuerbestattung eine barbarische Sitte und eine Verletzung der natürlichen Pietät sei, die zudem geeignet sei, dem Materialismus den Weg zu eben. Verstorbene, die letztwillig ihre Verbrennung verfügt haben, konnten daraufhin nicht mehr eingesegnet und kirchlich bestattet werden. Auch die Bestattung in der geweihten Erde eines (kirchlichen) Friedhofs war verboten. Erst 1964 wurde im katholischen Kirchenrecht das Verbot der Feuerbestattung aufgehoben, sofern damit nicht die explizite Leugnung des Glaubens an die Auferstehung zum Ausdruck gebracht werden soll.
Die Evangelischen Kirchen standen gegen Ende des 19. und am Anfang des 20. Jahrhunderts der Feuerbestattung zunächst auch überwiegend ablehnend gegenüber. Bald setzte sich aber eine tolerierende, wenn auch nicht fördernde Haltung durch.
In der orthodoxen Kirche wird die Feuerbestattung bis heute abgelehnt.
Besonderheiten vor der Feuerbestattung
Die Feuerbestattung bedarf in Deutschland einer gesonderten Genehmigung. Insbesondere dürfen keine Zweifel an der Identität des Toten und an der Todesursache bestehen, da eine nachträgliche Untersuchung der Leiche nach der Verbrennung nicht mehr möglich ist. Daher erfolgt vor der Kremierung eine zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt oder Rechtsmediziner. Ort ist das Krematorium
Die Einäscherung
Der Leichnam wird mitsamt dem Sarg in einem Krematorium verbrannt. Dabei dürfen nur besondere, nicht geschraubte Särge zum Einsatz kommen. Ein Schamottestein mit einer Nummer, der auf den Sarg oder zum Leichnam gelegt wird, gewährleistet die eindeutige Zuordnung der Asche. Die Öfen in einem Krematorium sind nicht dafür ausgelegt, mehr als einen Sarg gleichzeitig aufzunehmen.
Die Kremierung selber erfolgt in einem Muffelofen, der auf etwa 900 °C vorgeheizt wird. Die Systeme verfügen heute in der Regel über Sicherheitseinrichtungen, die eine umwelt- und ressourcenschonende und für den Mitarbeiter sichere Verbrennung sicherstellen. Der Sarg wird meist automatisiert eingefahren, um einen übermäßigen Temperaturverlust zu vermeiden. Durch die wärmespeichernde Auskleidung des Ofens entzündet sich der Sarg von selbst, der Brennvorgang wird alleine durch das Zuführen von warmer Luft aufrechterhalten. Der Einsatz von Gasbrennern ist in dieser etwa 45 Minuten dauernden Phase nicht notwendig. Anschließend werden die verbliebenen Bestandteile in einer weiteren Phase bei Temperaturen von bis zu 1.200 °C und unter Einsatz von Gasbrennern nachgebrannt, so dass nur mehr kleine mineralische Knochenteile und nichtbrennbare Implantate übrig bleiben. Der Prozess der Kremation dauert alles in allem in etwa 90 Minuten, jedoch ist dieser Richtwert abhängig von der Körpermasse des Verstorbenen und den Medikamenten, die er in den letzten Lebensmonaten zu sich genommen hat. Während der Einäscherung verbrennt ein Großteil der Körpermasse vollständig, im speziellen die Organe und weiche Gewebeteile.
Aus den nach der Kremierung noch übrigen Anteilen (etwa 5 % des Körpergewichtes, bestehend aus Knochenresten, Implantaten und Sargbestandteilen) werden zuerst mit einem Magneten metallische Bestandteile von Implantaten oder Sargklammern herausgefiltert, danach werden sie in einer Aschenmühle gemahlen, anschließend die Asche in die Aschenkapsel gefüllt. In deren Deckel werden der Name des Krematoriums, der Name des Verstorbenen sowie Geburts-, Todes- und Einäscherungsdatum eingeprägt. Vor dem Mahlvorgang werden eventuelle Goldimplantate abgesondert; viele Betreiber von Krematorien spenden die dabei anfallenden Werte karitativen Organisationen. Zur Beisetzung kommt die Aschenkapsel in eine Überurne, die überwiegend dekorative Zwecke hat.
Beisetzungsmöglichkeiten der Asche
In Deutschland besteht trotz einiger Diskussionen um diese Frage nach wie vor die Pflicht zur Beisetzung der Asche auf einem Friedhof.
In einigen deutschen Bundesländern ist die anonyme Beisetzung in Form des Verstreuens.